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Anmerkung des Verfassers: Kurzbeschreibung I Die Konzeption, Begrifflichkeit der Kreditsicherheitenbilanz ist innovativ und 1. Warum eine neue Bilanz: Kreditsicherheiten ? Weil die Kreditsicherheiten Ihre Kreditkonditionen, insbesondere den Kreditzins maßgeblich zu Ihren Gunsten, oder je weniger Kreditsicherheiten gestellt werden, zu Ihren Lasten beeinflussen! Erinnern wir uns an die letzte Kreditverhandlung über einen Investitionskredit? Dann werden wir wissen, daß die Bonität, also erwartete zukünftige Kapitaldienstfähigkeit, eine wichtige Frage für den Kreditverkäufer ist. Da die zukünftige Kapitaldienstfähigkeit aber niemand mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhersagen kann, möchte die Bank (interne Anweisungen) bankübliche und Ersatzsicherheiten gestellt haben. Bislang war dies nur eine Frage der bankeigenen Risikostrategie, denn unmittelbar hat die Kreditsicherheit nicht die Rendite der Bank beeinflußt. Jetzt, das heißt ab dem 01.01.2007 tritt Basel II (Informationen zu Basel II s. DIHK) in Kraft; die Bankentestphase ist vorbei. Nun muß die Bank, je weniger sicher der Kredit ist, um so mehr haftendes Eigenkapital gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen, also ihre eigene Bonität unterlegen. Maßgeblich für das Kreditausfallrisiko sind auf der ersten Stufe die Kreditsicherheiten. Je mehr ein Kunde dem Umfang und dem Wert nach an Kreditsicherheiten der Bank stellen kann, um so geringer wird das Kreditausfallrisiko der Bank. Die Kreditrendite der Bank steigt. Vor Basel II wurde das Kundenrisiko (Adressrisiko) pauschal berechnet, so daß es für die Bank keine bzw. untergeordnete Rolle spielte, welchen Deckungswert die Kreditsicherheiten hatten. Ab 01.01.2007 ist das für die Bank grundlegend anders. Je höher der Deckungswert der Kreditsicherheiten, je besser die Rendite der Bank. Wie bei jeder Verkaufsverhandlung müssen Verkäufer und Käufer den Preis für das Produkt aushandeln. Das Produkt ist der Kredit mit Kreditkonditionen. Beide Seiten müssen also wissen, was das Produkt ihnen wert ist. Will der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, als das Darlehn an Investitionsrendite bringt, muß er den Umfang und den Wert seiner Kreditsicherheiten kennen. Nur dann optimiert er den ROI.
2. Welche Bilanz gibt Einblick in die Kreditsicherheiten und beantwortet die Frage nach dem Weder Handelsbilanz, Steuerbilanz und noch weniger IAS, IFRS- Bilanz lassen eine Aussage über die Kreditsicherheiten zu. Schmidt formuliert hierzu treffend: Die Zielsetzung der IFRS-Normen ist darauf ausgerichtet, dem Jahresabschlußadressaten die Prognose zukünftiger Zahlungsströme zu ermöglichen (Schmidt,M.; DSWR 2006,198 ff). Ergo bedarf es einer gesonderten Bilanz, die diese Aufgabe bewältigt. Wir nennen sie daher Kreditsicherheitenbilanz. Kreditsicherheiten sind nun einmal eine Rechtsfrage und die herkömmlichen Bilanzen beantworten fast ausschließlich wirtschaftliche und keine dominant-rechtlichen Fragen (vgl. § 285 Nr.1 i.V. Nr. 2 HGB; IAS 1, 68; 60; 63). Somit wird die Kreditsicherheitenbilanz primär zu einem unverzichtbaren Controlling-Instrument des internen Rechungswesen, vergleichsweise der Kostenrechnung, jedoch zugleich mit Außenfunktion. Ferner lassen sich mit einem Software-Modul die Grunddaten effektiv verarbeiten (hoher Standardisierungsgrad), so daß die Prozeßkosten gering bleiben und der Nutzen hoch ist. Ressourcen werden nicht (mehr) fehlgeleitet (vgl. Grönwoldt,J.; DStR 2005,845 ff). Eine an dieser Aufgabenstellung gemessene Kreditsicherheitenbilanz zeigt in unterlegter und reproduzierbarer Weise auf, welche Kreditsicherheit und welcher Sicherheitenwert der Sicherungsart meßbar dem Sicherungsbetrag und der Kreditverbindlichkeit gegenübersteht, sowie welche Sicherungsreserven bzw. Übersicherung bestehen. Im Finanztableau sind ergänzend u.a der Gläubiger und Kredit-Verwendungszweck abgebildet. Ferner geben zusätzliche Kennzahlen Auskunft.
3. Welchen formalen Aufbau hat die Kreditsicherheitenbilanz? Zum formalen Aufbau der Kreditsicherheitenbilanz siehe unten V. 4. Gibt es Optimierungsprozesse? Schließlich läßt sich der Einsatz der Kreditsicherheiten im Wege der softwaregesteuerten linearen Planungsrechnung optimieren und ablauftechnisch über eine Schnittstelle in das betriebliche Rechungswesen integrieren. Richtig verstanden und eingesetzt ist damit die Kreditsicherheitenbilanz ein strategisches Unternehmenssteuerungsinstrument. Wer darauf verzichtet, vergibt eine große Chance.
II Anwendungsgebiete der Kreditsicherheitenbilanz: 1. Optimierung der Investitions-, Zahlungsströme (z.B. Reduzierung der Fremdkapitalkosten, 2. Abbildung des Unternehmenswertes, insbes. des Teils, der zur 3. Abbildung der Sicherheitenverstrickung im Konzern, Cash-Pooling 4. Abbildung der sicherheitenbezogenen Bonität, nachhaltige Finanzierungsreserven, Kapitalstärke 5. Angaben im Anhang gemäß IFRS 7.14 und 7.15 n. Vermeidung von Bruchstellen zwischen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen
III Grundlagen, Wechselwirkung Die Kreditsicherheitenbilanz entspringt einer Deduktion aus Bilanztheorien, handelsrechtlicher Bilanzierung, GoB, IFRS/IAS und dem Informationsbedürfnis der Unternehmensleitung sowie der Kredit-, Kapitalgeber. Insofern offenbaren sich für den Leser die unterschiedlichen Bilanzziele, wobei jedes System seine Berechtigung vor Augen führt. Verteilungsfähiger Gewinn, Performance/cash-flow-Erwartungen der nächsten 5 Jahre (Erfolgsbilanz) sind genauso elementare Entscheidungskriterien, wie bei der Risikoadjustierung der Finanzierung die Kreditsicherheiten. Die Kreditsicherheitenbilanz gibt daher formell und materiell Aufschluß über die Ressourcen und deren rechtlichen Zuordnung. Grundlage bilden die greifbaren zivilrechtlichen Rechtspositionen verknüpft mit dem wirtschaftlichen Wert. Mit jeder Investition, ggf. sogar nur mit Begründung einer Bank-Kontokorrentverbindung, bindet das Unternehmen Vermögensgegenstände, sei es zum Zwecke der Wertschöpfungskette, sei es zur Finanzanlage. Während bei der Investition in eine Finanzanlage der ROI offensichtlich ist, gilt dies für Erfolgsinvestitionen im Rahmen der Wertschöpfungskette nicht mehr. Das Aktivvermögen dient zur Vorfinanzierung von Zuflüssen aus Erlösen. Banken beanspruchen Sicherheiten im Rahmen der Kreditierung (z.B. Sicherungsabrede, AGB Banken 13). Verändert sich die Wertschöpfungskette, ändern sich die Konditionen, also nicht nur die Zinskondition. Den Leverage-Effekt zu optimieren gesteht sogar der BGH mit seiner Entscheidung vom 03.02.2004 dem Kreditnehmer zu, indem er ihm einen Anspruch auf Austausch der Kreditsicherheiten einräumt (vgl. Grönwoldt, DB 2004, 979 f, DStR 2004, S. 970 - Veröffentlichungen)
Darlehnsvertrag und Sicherungsabrede Die Sicherungsabrede ist keine Abrede, sondern ein rechtlich komplexer Vertrag, der wiederum in getrennten Vertragsregelungen oder aber in einer einheitlichen Vertragsurkunde niedergelegt werden kann. Grundbaustein sind in allen Fällen aber die Bank-AGB. Die Vertragsbestandteile lauten: Die Ausgestaltung erfolgt entweder nach einem Da eine Erläuterung den Rahmen der Kurzbeschreibung an dieser Stelle sprengen würde, soll jedoch erwähnt sein, dass für das Standard-Verfahren die bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben der Bafin insbesondere SolvV, MaRisk die Meßlatte sind (Rückkopplungs-Effekt). Die Kreditsicherheiten finden sich in der Solvabilitätsverordnung unter den §§ 154 ff.
V Formaler Aufbau der Kreditsicherheitenbilanz Nach Maßgabe obiger Ausführungen bieten sich zwei Darstellungsformen an. Zum einen eine Bilanzdarstellung in Staffel- oder Kontenform und um die Aussagefähigkeit und Transparenz zu erhöhen in der Form eines Finanztableaus. Die veranschaulichenden Beispiele (PDF-Format) sind untenstehend verlinkt. Für die Darstellungsformen wird das Urheberrecht beansprucht !
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